Hinweise zum Antrag Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Zielsetzung der Fachaufgabe

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Industriekaufmann/Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 ist in der Abschlussprüfung eine Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet vorgesehen. Bei der Fachaufgabe im Einsatzgebiet geht es nicht um eine theoretische Abhandlung oder um eine allgemeine Prozessbeschreibung. Die Fachaufgabe muss eine vom Auszubildenden in der Praxis durchgeführte prozessartig aufgebaute Aufgabe sein, die fundierte Fertigkeiten und Kenntnisse auf Sachbearbeitungsniveau verlangt.

Durch die selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet soll der Prüfling anhand eines Praxisbeispiels zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann. Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen.

Inhalte des Antrags zur Fachaufgabe

Der Antrag muss stichwortartige Angaben – am besten in Form einer Spiegelstrichaufzählung –  zu den Punkten 
1.    Information
2.    Planung
3.    Durchführung
4.    Kontrolle/Bewertung 
enthalten.
Unter dem Punkt „Information“ werden die Quellen eingetragen, die zur Bearbeitung der Fachaufgabe benötigt werden. Das können Datenbanken (z. B. ERP), das Internet, aber auch Personen, Abteilungen, Institutionen etc. sein. 
Im Feld „Planung“ werden Punkte aufgeführt, die geklärt werden müssen, bevor  mit der Umsetzung der Fachaufgabe begonnen wird. Beispiele: Terminplanung, Kostenplanung ...
Die Bearbeitungsschritte der Fachaufgabe sind unter dem Punkt „Durchführung“ anzugeben.
Zum Schluss wird im  Antrag aufgezählt, anhand welcher Punkte die Kontrolle/Bewertung der Fachaufgabe vorgenommen wird. Beispiele: Kundenzufriedenheit, Termintreue, div. Kennzahlen ...
Für die Fachaufgabe eignet sich ein Standardprozess aus Ihrem Betrieb ebenso wie ggf. ein Projekt
(z. B. Messeorganisation).

Ablauf Antragsverfahren

Der Antrag für die Fachaufgabe ist bis zum festgesetzten Termin über das IHK Bildungsportal vorzulegen. Die Zugangsdaten zum IHK-Bildungsportal wurden den Auszubildenden unmittelbar nach der Registrierung des Ausbildungsvertrags zugesandt. 
  1. Ist eine abgelehnte Fachaufgabe durch Nachbesserung genehmigungsfähig, werden dem Antragsteller die geforderten/notwendigen Änderungen von der IHK per E-Mail mitgeteilt. Der Antragsteller reicht den geänderten Antrag erneut über das IHK-Bildungsportal zur Genehmigung ein.
  2. Wird eine Fachaufgabe vollständig abgelehnt, so erhält der Antragsteller per Mail eine Begründung vom Prüfungsausschuss und kann einen neuen Antrag bis zu dem von der IHK neu festgelegten Termin einreichen.
  3. Wird ein erneut eingereichter Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt, gilt die Prüfung im Prüfungsbereich „Einsatzgebiet“ als nicht bestanden. Wenn die Fachaufgabe ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht wird, kann dies zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung führen.