Hinweise zur praktischen Abschlussprüfung
Um einen reibungslosen Prüfungsablauf zu gewährleisten, informiert die IHK im Vorfeld der Prüfung über wichtige Details
Die Ausbildungsordnung sieht für die praktische Prüfung zwei praktische Arbeitsaufgaben vor. Der Prüfungsausschuss der IHK Bodensee-Oberschwaben hat folgende Anfordeerungen an die Arbeitsaufgaben definiert:
Arbeitsaufgabe 1 (Prozessbeschreibung einer betrieblichen Fachaufgabe)
1. Der Prüfling und der Ausbilder wählen eine betriebliche Fachaufgabe aus. Hierfür kommen insbesondere folgende Themengebiete in Betracht:
- Erfassung von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel
- Erstellen eines Beladeplans für unterschiedliche Güter unter Berücksichtigung eines Tourenplans
- versandfertiges Verpacken von Gütern, Beladen und Sichern der Ladung
- Ein-, Um- und Auslagern von Gütern unter Berücksichtigung der Umschlaghäufigkeit, der Güterbeschaffenheit und der Wegezeiten
- Feststellen und Dokumentieren von Mängeln, Ergreifen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
2. Der Prüfling erstellt zur betrieblichen Fachaufgabe eigenständig eine Präsentation. Die Wahl der Medien ist frei, müssen aber vom Prüfling mitgebracht werden. Für die Erstellung der Präsentation stehen dem Prüfling maximal vier Stunden während der betrieblichen Ausbildungszeit zur Verfügung.
3. Betrieb und Auszbildender bestätigen auf dem von der IHK zur Verfügung gestellten Formblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 421 KB), dass die betriebliche Fachaufgabe selbständig durchgeführt wurde.
4. Der Prüfling präsentiert am Tag der mündlichen Prüfung in maximal 10 Minuten dem Prüfungsausschuss die betriebliche Fachaufgabe. Als Präsentationsmedien kommen beispielsweise in Betracht: Flipchart, Plakate, Prospekte, Laptop/Notebook (ohne Beamer).
5. Im Anschluss an die Präsentation erfolgt ein bis zu 15-minütiges Fachgespräch:
3. Betrieb und Auszbildender bestätigen auf dem von der IHK zur Verfügung gestellten Formblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 421 KB), dass die betriebliche Fachaufgabe selbständig durchgeführt wurde.
4. Der Prüfling präsentiert am Tag der mündlichen Prüfung in maximal 10 Minuten dem Prüfungsausschuss die betriebliche Fachaufgabe. Als Präsentationsmedien kommen beispielsweise in Betracht: Flipchart, Plakate, Prospekte, Laptop/Notebook (ohne Beamer).
5. Im Anschluss an die Präsentation erfolgt ein bis zu 15-minütiges Fachgespräch:
Bei der Ergebnisermittlung der Arbeitsaufgabe 1 wird die Präsentation mit 25 Prozent, das Fachgespräch mit 75 Prozent gewichtet.
Arbeitsaufgabe 2
Die inhaltliche Festlegung der Arbeitsprobe erfolgt durch den Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Prüfung. Als Arbeitsprobe kommen beispielsweise in Betracht:
- Annahme von Gütern
- Kommissionierung und Verpackung von Gütern
- Versand von Gütern
Die Prüfungszeit für die Arbeitsprobe beträgt maximal 30 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses der praktischen Prüfung werden die Prüfungsleistungen der Arbeitsaufgabe 1 und Arbeitsaufgabe 2 mit jeweils 50 Prozent gewichtet.
Was ist zur Prüfung mitbringen?
Zur Prüfung sind mitzubringen:
- Sicherheitsschuhe
- Präsentation zur Fachaufgabe
- Bestätigung über eigenständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe
- Ausbildungsnachweise, sofern diese nicht bis zum von der IHK vorgegebenen Stichtag über das IHK-Bildungsportal hochgeladen wurden