Nr. 5898530

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

  • Dieser Antrag muss zwingend vom Auszubildenden (m/w/d), natürlich in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb, gestellt werden. Eine Kopie der hier gemachten Angaben geht per E-Mail sowohl an den Ausbilder/Personalverantwortlichen (m/w/d) im Ausbildungsbetrieb als auch an den Auszubildenden.
  • Dieses Angebot ist, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, für Personen gedacht, die einen Berufsausbildungsvertrag mit Mitgliedsunternehmen der IHK Bodensee-Oberschwaben abgeschlossen haben. Wurde der Berufsausbildungsvertrag mit einer anderen Institutionen abgeschlossen, so wenden Sie sich bitte an diese.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in §45 die Zulassung in besonderen Fällen. Nach Absatz 1 können Auszubildende nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.