Ausbildung im Verbund

Aus der "Not" eine Tugend gemacht: Bis zur Reform des Berufsbildungsgesetzes 2005 galt Verbundausbildung eher als Notlösung. In der Vorgängerversion des Gesetztes hieß es noch, dass Betriebe, die nicht alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung erfüllten, diese „Mängel“ durch Kooperation mit einem Ausbildungspartner ausgleichen können.
2005 wurde der Begriff „Verbundausbildung“ in das Gesetz aufgenommen und ausdrücklich als Ausbildungsform benannt. Und sie ist viel mehr als das.

Modelle: So bunt wie unsere Unternehmen - Verbundausbildung hat viele Gesichter

Durch die unterschiedlichen Bedarfe der Betriebe haben sich unterschiedliche Modelle der Verbundausbildung entwickelt. Die vier gängigsten Modelle stellen wir Ihnen im Downloadbereich komprimiert vor (Kurz und bündig – Verbund erklärt). Eine ausführlichere Beschreibung erhalten Sie mit der Broschüre „Verbundausbildung – Vier Modelle für die Zukunft“.

Finanzielle Förderung

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei der Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Verbundmodell. In Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), die ohne den Ausbildungsverbund nicht ausbilden können, wird die Ausbildung in Vollzeit mit 250 Euro pro Monat gefördert. Pro Auszubildende oder Auszubildenden in Teilzeit wird ein Festbetrag von 145 Euro pro Monat gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.