Anpassungsqualifizierung für ausländische Fachkräfte

Der Fachkräftemangel wird in den kommenden Jahren zu einer der größten Herausforderungen für die Wirtschaft. Der demografische Wandel führt dazu, dass viele Unternehmen ihre Stellen nur noch schwer oder gar nicht mehr besetzen können. Es ist notwendig, alle verfügbaren Potenziale zu nutzen. Ein einfacher Weg ist die Anpassungsqualifizierung.

Was ist eine Anpassungsqualifizierung?

Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können bei der IHK FOSA einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses stellen. Dazu benennt die IHK FOSA einen deutschen Referenzberuf. Als Ergebnis kann der im Ausland erworbene Abschluss als nicht gleichwertig, als gleichwertig oder aber als teilweise gleichwertig anerkannt werden. Wird der Abschluss als teilweise gleichwertig anerkannt, so kann der/die Antragsteller:in die Unterlagen bei uns einreichen. Wir erstellen dann auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung des Referenzberufes einen Qualifizierungsplan. Der Qualifizierungsplan greift alle Berufsbildpositionen auf, die zur vollständigen Gleichwertigkeit fehlen. Mit Zustimmung des/der Antragssteller:in reichen wir den Qualifizierungsplan bei der IHK FOSA ein und lassen uns bestätigen, dass die vollwertige Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses erreicht wird, wenn nach diesem Plan qualifiziert wird. Im Anschluss an die Anpassungsqualifizierung kann die Fachkraft mit einem Folgeantrag bei der IHK FOSA die volle Gleichwertigkeit erlangen.

Wo kann eine Anpassungsqualifizierung durchgeführt werden?

Im Idealfall in einem Unternehmen. Sollte kein Unternehmen zur Verfügung stehen, haben wir mit den Bildungsträgern unserer Region bereits 2016 vereinbart, dass diese die Qualifikation übernehmen. Dabei decken die Bildungsträger allerdings nur einen Teil der möglichen IHK-Abschlüsse ab.

Mein Unternehmen möchte sich für Anpassungsqualifizierungen zur Verfügung stellen. Wie geht das?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir unterstützen Sie dabei, entweder bereits Beschäftigte mit teilweiser Anerkennung ihres Berufsabschlusses zu qualifizieren oder einen passenden Bewerber zu finden. Sie müssen dazu übrigens kein Ausbildungsbetrieb sein. Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Qualifizierungsprozess! Für die Dauer der Anpassungsqualifizierung schließen Sie einen Vertrag über die Durchführung einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung. Ein Muster steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Es handelt sich formal um einen Praktikumsvertrag. Da die Anpassungsqualifizierung ein “Pflichtpraktikum” ist, unterliegt das Beschäftigungsverhältnis nicht dem Mindestlohn. 
Außerdem gibt es eine bundesweite Plattform – UBAconnect - , bei der Sie sich kostenfrei registrieren können. Mitmachen bei „UBAconnect“ können Unternehmen, die Verstärkung benötigen und daran interessiert sind, eine Person, deren ausländischer Berufsabschluss nur teilweise in Deutschland anerkannt ist, zunächst befristet zu beschäftigen und bei der Nachqualifizierung zu unterstützen. Im Rahmen dieser sogenannten Anpassungsqualifizierung hilft das Unternehmen der Person, sich ihren ausländischen Berufsabschluss voll anerkennen zu lassen und gewinnt sie so möglicherweise auch als neue Fachkraft.

So profitieren Sie

Eine Anpassungsqualifizierung in Ihrem Unternehmen kann für Sie eine Möglichkeit sein, eine Fachkraft zu finden und diese auch längerfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Zugleich haben Sie die Chance, die Fachkraft in Ihrem Unternehmensumfeld kennenzulernen, sie für Ihre Aufgabenbereiche passend zu qualifizieren und schon einmal zu testen, ob die Zusammenarbeit funktioniert.
So funktioniert es
Tragen Sie sich bei Interesse unverbindlich in die UBAconnect Datenbank ein. Dabei geben Sie auch die Berufe an, in denen eine Fachkraft in Ihrem Betrieb arbeiten könnte. Die Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei.
Über UBAconnect
UBAconnect ist ein Pilotprojekt von „Unternehmen Berufsanerkennung“ gemeinsam mit den IHKs. „Unternehmen Berufsanerkennung“ ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt und wurde vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. initiiert. Mitmachen beim Pilotprojekt UBAconnect kann jedes Unternehmen, das bereit ist, Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung anzustellen und ggf. auch selbst Teile der Nachqualifizierung zu übernehmen. Grundsätzlich können sich alle Unternehmen registrieren, die beruflich Qualifizierte in gewerblich-technischen, kaufmännischen oder Handwerksberufen beschäftigen.
Was eine Registrierung für Ihr Unternehmen konkret bedeutet, kommt auch darauf an, in welcher Region es sich befindet. Manchmal kann eine potenziell geeignete Fachkraft schnell gefunden werden, häufig kann dies aber mehrere Wochen und Monate dauern. Mithin ist es auch möglich, dass in den von Ihnen benötigten Berufen leider keine Fachkräfte für Anpassungsqualifizierungen infrage kommen. Es besteht daher auch keine Garantie auf die Vermittlung einer Fachkraft für eine Anpassungsqualifizierung .Sie können Ihre bei UBAconnect hinterlegten Daten jederzeit ändern oder Ihr Profil löschen.