Bundesregierung benennt zuständige Behörde für den neuen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Bundesregierung hat die national zuständige Stelle für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ernannt. Wie erwartet handelt es sich dabei um die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, die bereits über sehr viel Know-how im Emissionshandel verfügt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der DEHSt.
Außerdem wurden von der Europäischen Kommission die lange erwarteten Standardwerte veröffentlicht, die die Berechnung des CO2-Anteils in Produkten erleichtern. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.