Digitales Carnet

Digitales Carnet

Das Carnet wird in zwei Stufen digitalisiert

In den internationalen Zolldokumenten hat die Digitalisierung Einzug genommen Das Carnet wird in zwei Stufen digitalisiert:
  1. Die erste Stufe war die elektronische Carnet-Beantragung (eCarnet). Dieser Schritt ist abgeschlossen und so können bei mittlerweile 71 IHKs in Deutschland Carnets elektronisch beantragt werden.
  2. Der zweite Schritt ist das volldigitale Carnet, das sogenannte „dCarnet“. Hierzu arbeitet die DIHK mit der Generalzolldirektion und ausgewählten IHKs eng zusammen.

Status Quo zum volldigitalen Carnet

Volldigitalisierung zum 1. Juni 2026 geplant
Teilnehmende Länder:

Europäische Union
Schweiz
Vereinigtes Königreich
Norwegen

In naher Zukunft soll es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier. 
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen. 
Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
Zur Erleichterung hier einige Links.