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Die IHK Mittleres Ruhrgebiet unterstützt ihre Mitglieder in Fragen der Außenwirtschaft und stellt die erforderlichen Papiere wie Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen und Carnets aus.
Wann bestehen Exportverbote? Wann bestehen Genehmigungspflichten? Welche Formen der Genehmigung gibt es? Zu diesen und weiteren Fragen zur Export- bzw. Ausfuhrkontrolle erhalten Sie hier eine Antwort.
Das Carnet ATA Verfahren ist nur für die Länder anwendbar, die dem Verfahren angeschlossen sind. Obwohl mit den drei Abkommen Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster bereits ein weites Feld abgedeckt wird, sind bestimmte Verbringungstatbestände ausgeschlossen. Welche Formalitäten müssen erfüllt werden, wenn kein Carnet ATA genutzt werden kann?
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland. Dank des Hefts entfällt die Abgabe von Zöllen oder das Hinterlegen von Barsicherheiten.
IHKs stellen Ursprungszeugnisse nicht nur für Waren mit Ursprung in Deutschland bzw. in der EU aus, sondern auch für Waren mit Ursprung in Drittländern. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Nachweismöglichkeiten.
In diesem Artikel finden Sie einen Überblick zum Ursprungszeugnis und seine Anwendungsbereiche. Auch bescheinigten Handelsrechnungen oder andere Außenhandelsdokumente können verlangt werden.
Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren, amtliche Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, die durch eine Industrie- und Handelskammer bescheinigt wurden.