Das digitale Ursprungszeugnis startet am 15. September 2025

Am 15.September 2025 wird das eUZweb um die Möglichkeit des Downloads des digitalen Ursprungszeugnisses und der dazugehörigen Bescheinigungen erweitert. Mit diesem Stichtag wird die Erweiterung der Anwendung bundesweit für alle IHKs und Unternehmen zeitgleich zur Verfügung gestellt. 
Es gibt keinen Handlungsbedarf für die Unternehmen.
Die ausgestellten digitalen Ursprungszeugnisse/Bescheinigungen:
  • entsprechen dem öffentlich-rechtlichen Urkundenwesen in Bezug auf Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit,
  • orientieren sich in Aufbau und Format an Anhang K, Anhang I der Revidierten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO),
  • tragen wie bisher eine eindeutige Seriennummer sowie einen systemgenerierten Prüfcode zur eindeutigen Identifizierung.
Unternehmen können ab dem 15. September 2025 das durch die IHK bewilligte Ursprungszeugnis einfach als PDF-Datei generieren und es sofort weiterleiten bzw. speichern. Es ist kein Ausdruck mehr nötig.