• Carnet A.T.A.
    Das internationale Carnet A.T.A.-Übereinkommen ermöglicht die vorübergehende Einfuhr von Warenmustern, Messegütern und Berufsausrüstung in Drittländer. Der Anwendungsbereich ist allerdings nicht in allen Ländern einheitlich. Bitte nutzen Sie deshalb das Beratungsangebot der IHK.
    Michael Drescher
    • 0345 2126-353
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    Anja Klepzig
    • 0345 2126-233
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  • CE-Kennzeichen
    Die IHK informiert über die Bestimmungen der CE-Kennzeichnung und das europäische Normenwesen. Für viele Bereiche ist das CE-Kennzeichen vorgeschrieben. Es bestätigt, dass ein bestimmtes Produkt den relevanten europäischen Richtlinien entspricht und im EU-Binnenmarkt gehandelt werden kann. Das Spektrum der Produkte, die das CE-Kennzeichen tragen müssen, reicht dabei von Spielzeug bis hin zu Medizinprodukten.
    Dr. Sophie Kühling
    • 0345 2126-265
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    • Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung