• Carnets A.T.A./C.P.D.
    Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr beziehungsweise Wiedereinfuhr von Berufsausrüstung, Messegütern und Warenmustern erleichtert. Die Zahlung von Zöllen bzw. sonstigen Abgaben im Einfuhrland entfällt somit bei Vorlage eines Carnets. Ohne Carnet verlangen die Zollverwaltungen der Länder vom Reisenden andernfalls bis zu 40 Prozent des Warenwertes als Sicherheitsleistung. Carnets bieten zusätzlich die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Nutzung innerhalb der der Gültigkeitsdauer von einem Jahr sowie dem teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.
    Andrea Müller
    • +49 241 4460-487
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    Bernadette Schmalen
    • +49 241 4460-483
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    Weitere Informationen

    • Carnets A.T.A
  • CE-Kennzeichnung
    Die IHK vermittelt den Unternehmen Grundwissen in den Verpflichtungen zur CE-Kennzeichnung. In den meisten Fällen können die Fragestellungen telefonisch beantwortet werden, es werden aber auch persönliche Beratungsgespräche im Unternehmen geführt.
    Markus Wolff
    Markus Wolff
    • +49 241 4460-239
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