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Ein Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Es dient sowohl für den deutschen als auch für den Zoll im Drittland als Zollpapier.
Hinweis: Ersatzcarnets sowie Rückgaben von Carnets, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden, werden über die IHK Aachen abgewickelt.
Hinweise
Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Der große Vorteil des Carnets ist: Eine Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Die IHK-Organisation bürgt mit dem deutschen Rückversicherer "Euler Hermes Deutschland" gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
Waren für das Carnet-Verfahren
Die meisten Länder akzeptieren Waren für folgende Zwecke:
Berufsausrüstung,
Ausstellungen und Messen,
Warenmuster.
Ein Carnet kann nicht ausgestellt werden für:
Verbrauchsgüter (zum Beispiel "Give-aways"),
ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren (so genannte “Mietgeschäfte”) und
Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (zum Beispiel durch Reparatur).
Verfahren
Ein Carnet kann in der Regel nur ausgestellt werden, wenn der Rückversicherer "Euler Hermes Deutschland" seine Zustimmung erteilt.
Der Carnet-Vordruck wird vorrangig digital ausgefüllt und bei Ihrer zuständigen IHK ausgedruckt.
Lassen Sie beim zuständigen Zollamt die Nämlichkeit sichern. Das heißt, die Übereinstimmung der Warenliste mit den tatsächlich auszuführenden Waren wird bestätigt.
Zeigen Sie beim Grenzübertritt Ihre Waren sowie das Carnet bei der EU-Ausgangszollstelle und der Eingangszollstelle im Drittland vor.
Nach Verwendung Ihrer Ware wird die Ausgangszollstelle des Drittlandes sowie die EU-Eingangszollstelle wieder passiert. Auch hierbei ist das Carnet vorzuzeigen.
Sollte das Carnet innerhalb der Gültigkeit von einem Jahr nach Ausstellung erneut benötigt werden, können Sie es direkt wiederverwenden und der EU-Ausgangszollstelle sowie den weiteren Zollstellen vorlegen. Voraussetzung ist, dass Ihr Carnet über genügend Fahrten verfügt. Ist dies nicht der Fall, so ist das Carnet bei der IHK einzureichen.
Wichtig ist, dass jeder Zollabschnitt durch die entsprechenden Zollstellen abgefertigt und das entsprechende Fahrtenblatt entnommen wurde. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass immer die richtigen Positionsnummern der ein- bzw. ausgeführten Waren eingetragen wurden. Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Eingangszollstelle des Drittlandes eine verkürzte Wiederausfuhrfrist vorschreibt. Diese muss unbedingt eingehalten werden.
Das gesamte Verfahren haben wir für Sie in Form einer Grafik veranschaulicht: