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Carnet A.T.A. / C.P.D.

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Ein Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Es dient sowohl für den deutschen als auch für den Zoll im Drittland als Zollpapier.
Bitte beachten: 
Seit  1. Januar 2024 stellt die IHK Aachen keine Carnets A.T.A. / C.P.D. mehr aus.
Weitere Informationen zum alternativen eCarnet-Verfahren über die IHK Düsseldorf erhalten Sie hier.

Hinweis:
Ersatzcarnets sowie Rückgaben von Carnets, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden, werden über die IHK Aachen abgewickelt.

Hinweise

Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Der große Vorteil des Carnets ist: Eine Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Die IHK-Organisation bürgt mit dem deutschen Rückversicherer "Euler Hermes Deutschland" gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
Mit dem Carnet kann in derzeit über 52 Staaten gereist werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Staaten inklusive Hinweise zu deren Besonderheiten finden Sie in unserer Übersicht der Anwenderstaaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB).

Waren für das Carnet-Verfahren

Die meisten Länder akzeptieren Waren für folgende Zwecke:
  • Berufsausrüstung,
  • Ausstellungen und Messen,
  • Warenmuster.
Ein Carnet kann nicht ausgestellt werden für:
  • Verbrauchsgüter (zum Beispiel "Give-aways"),
  • ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren (so genannte “Mietgeschäfte”) und
  • Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (zum Beispiel durch Reparatur).

Verfahren

Ein Carnet kann nur ausgestellt werden, wenn der Rückversicherer "Euler Hermes Deutschland" seine Zustimmung erteilt.
  1. Der Carnet-Vordruck wird mit Hilfe der unter “Weitere Informationen” erhältlichen Ausfüllhilfen vom Carnetinhaber ausgefüllt. Hinweise zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie den Ausfüllhilfen. Gerne schauen wir vor dem Bedrucken der Formulare über Ihren Entwurf.
  2. Lassen Sie beim zuständigen Zollamt die Nämlichkeit sichern. Das heißt, die Übereinstimmung der Warenliste mit den tatsächlich auszuführenden Waren wird bestätigt.
  3. Zeigen Sie beim Grenzübertritt Ihre Waren sowie das Carnet bei der EU-Ausgangszollstelle und der Eingangszollstelle im Drittland vor.
  4. Nach Verwendung Ihrer Ware wird die Ausgangszollstelle des Drittlandes sowie die EU-Eingangszollstelle wieder passiert. Auch hierbei ist das Carnet vorzuzeigen.
Sollte das Carnet innerhalb der Gültigkeit von einem Jahr nach Ausstellung erneut benötigt werden, können Sie es direkt wiederverwenden und der EU-Ausgangszollstelle sowie den weiteren Zollstellen vorlegen. Voraussetzung ist, dass Ihr Carnet über genügend Fahrten verfügt. Ist dies nicht der Fall, so ist das Carnet bei der IHK einzureichen.
Wichtig ist, dass jeder Zollabschnitt durch die entsprechenden Zollstellen abgefertigt und das entsprechende Fahrtenblatt entnommen wurde. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass  immer die richtigen Positionsnummern der ein- bzw. ausgeführten Waren eingetragen wurden. Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Eingangszollstelle des Drittlandes eine verkürzte Wiederausfuhrfrist vorschreibt. Diese muss unbedingt eingehalten werden.
Das gesamte Verfahren haben wir für Sie in Form einer Grafik veranschaulicht:

Gebühren

Für die Ausstellung von Carnets erhebt die IHK eine Gebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührentarifs. Die Ausstellungsgebühr beträgt derzeit 64 Euro.
Für die Formulare zum Carnet A.T.A. werden folgende Entgelte berechnet:
  • Carnet-A.T.A.-Satz (inklusive erster Fahrt): 4,20 Euro (zzgl. 19% USt),
    für jedes weitere Einlageblatt: 0,56 Euro (zzgl. 19% USt),
  • Carnet-C.P.D.-Satz (inklusive erster Fahrt): 30,31 Euro (zzgl. 19% USt).
    Hinweis: Der C.P.D.-Vordruck wird ausschließlich bei Reisen nach Taiwan benötigt.
Das Versicherungsentgelt, welches durch die Kammer berechnet und an den Rückversicherer "Euler Hermes Deutschland" weitergeleitet wird, richtet sich nach dem Warenwert des auszustellenden Carnets. Es ist nicht zu verwechseln mit einer Transportversicherung. Eine Aufschlüsselung des Versicherungsentgelts finden Sie in der Liste der Versicherungsentgelte.