• Sachkundeprüfungen (Bewacher)
    Unternehmer, die im Bewachungsgewerbe selbstständig tätig sein wollen, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies sind im Bezirk der IHK Kassel-Marburg die Städte Kassel und Marburg und ansonsten die Kreisverwaltung (Kreisausschuss). Um die Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie persönlich zuverlässig sein, eine Haftpflichtversicherung vorweisen können, über ausreichend Eigenkapital verfügen sowie fachlich qualifiziert sein.
    Die Fachkenntnis können Sie durch eine Sachkundeprüfung nachweisen.
    Andreas Fischer
    Andreas Fischer
    Team Prüfungen Sach- und Fachkunde
    • 0561 99898-15
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  • Sachkundeprüfungen (freiverkäufliche Arzneimittel, Waffenhandel)
    Die Erteilung einer Erlaubnis für den Waffenhandel setzt außer der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus. Diese Fachkunde wird in der Regel durch die Ablegung einer Waffenfachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
    Andreas Fischer
    Andreas Fischer
    Team Prüfungen Sach- und Fachkunde
    • 0561 99898-15
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  • Sachkundeprüfungen (Verkehr)
    Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Die Beförderung von Gütern oder Personen darf, zum Schutz der Allgemeinheit, allerdings nur dann ausgeübt werden, wenn persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Mittel nachgewiesen werden und eine Erlaubnis, Genehmigung oder Lizenz vorliegt
    Silke Wiesner
    Silke Wiesner
    Team Prüfungen Sach- und Fachkunde
    • 0561 99898-14
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  • Sachkundeprüfungen (Versicherungsvermittler, Finanzanlagevermittler, Immobiliardarlehensvermittler)
    Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler benötigen eine Erlaubnis, um Ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist u.a. der Nachweis der Sachkunde.
    Als IHK Kassel-Marburg bieten wir regelmäßig Prüfungen an. Informationen zum Ablauf, Anmeldeformulare oder Hinweise zu gleichgestellten Berufsqualifikationen finden Sie unter Sachkundeprüfung bei dem ausgewählten Vermittlerstatus.
    Silke Wiesner
    Silke Wiesner
    Team Prüfungen Sach- und Fachkunde
    • 0561 99898-14
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  • Sachverständige (Benennung)
    Die Begutachtung des Wertes bzw. der Qualität einer Ware oder Dienstleistung kann im Fall von Streitigkeiten ein öffentlich bestellter Sachverständiger übernehmen, von dem beide Vertragspartner besondere Fachkunde und Unabhängigkeit erwarten. Auch die Gerichte greifen auf Sachverständige zurück, um eine sachliche und unparteiische Grundlage für ihre rechtliche Entscheidung zu haben.

    Die IHK Kassel-Marburg hält ein nach Fachbereichen unterteiltes Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor, aus dem sie Sachverständige benennt.
    Bettina Meyer-Peters
    Assistentin Innovation und Umwelt | Recht
    • 0561 7891-204
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  • Sachverständige (öffentliche Bestellung)
    Sachverstand in der Wirtschaft ist gefragt. Insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern über Wert oder Qualität einer Sache bzw. Dienstleistung kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger die Begutachtung übernehmen. Auch Gerichte greifen auf Sachverständige zurück, um eine sachliche und unparteiische Grundlage für ihre rechtlichen Entscheidungen zu haben. Die IHK Kassel-Marburg führt die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch. Der Bewerber muss in einem Prüfungsverfahren auf seinem Sachgebiet seine persönliche Integrität und seine besondere Sachkunde vor einem von der IHK gestellten Fachgremium unter Beweis stellen.
    Juliane Lawall
    Team Recht | Sachverständigenwesen
    • 0561 7891-315
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  • Schiedsgutachterbenennung

  • Schlichtungsausschuss Ausbildung
    Jedes Ausbildungsverhältnis genießt einen besonderen gesetzlichen Schutz. Sollte es einmal zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen Ausbildendem und Auszubildendem kommen, muss der erste Schritt der Versuch einer Einigung sein. Der Schlichtungsausschuss (gem. § 111 Abs. 2 ArbGG) kann jederzeit von den Auszubildenden bzw. ihren Erziehungsberechtigten sowie dem Ausbildenden angerufen werden und ist einem Arbeitsgerichtsverfahren als Schlichtungsstelle vorgeschaltet.
    Carolin Arenz
    Carolin Arenz
    Referentin Recht | Aus- und Weiterbildung
    • 0561 7891-221
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  • Stadtentwicklung
    Die Stadtentwicklung umfasst die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Gesamtentwicklung einer Stadt. Die nachhaltige Entwicklung von Innenstädten und Stadtfunktionen ist eine wichtige Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region. Daher setzt sich die IHK Kassel-Marburg für attraktive Stadtzentren und die Funktionsfähigkeit von Innenstädten und Ortskernen ein. Dabei kann die IHK wie keine andere Wirtschaftsorganisation Einfluss auf die örtlichen Entwicklungen nehmen und sich für vielfältige Innenstädte einsetzen und Fehlentwicklungen verhindern.
    Ann-Catherine Krauss
    Referentin für Planung und Stadtentwicklung | Koordinierungsbüro
    Team Standortpolitik | Unternehmensförderung
    • 0561 7891-263
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    Oliver Stöhr
    Oliver Stöhr
    Teamleiter Standortpolitik | Unternehmensförderung
    • 0561 7891-322
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  • Standortpolitik/ Strukturpolitik
    Die Standortqualität ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor, denn nur wenn die strukturellen Rahmenbedingungen stimmen, können Unternehmen erfolgreich handeln. Weil wir uns der Bedeutung dieses Faktors für den Erfolg der regionalen Wirtschaft bewusst sind, engagieren wir uns im Rahmen des Geschäftsfeldes Standortpolitik kompetent und offensiv für eine weitere Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen im Sinne der mittelständischen Wirtschaft und der Existenzgründer in der ganzen Region.
    Um diese Aufgabe zu bewältigen, setzen wir uns unter anderem für einen zukunftsorientierten Ausbau der wirtschaftsrelevanten Infrastruktur, für moderne und bedarfsgerechte Verkehrskonzepte, die Positionierung der Unternehmerinteressen im Bereich Bauleitplanung, der Regionalplanung und allen sonstigen fachlichen Planverfahren ein. Außerdem stellen wir wirtschaftsrelevante Informationen im Hinblick auf regionale Strukturen und Prozesse sowie betriebswirtschaftliche/volkswirtschaftliche Kennzahlen zur Verfügung. Zur Erreichung unserer Ziele bedienen wir uns zahlreicher Kooperationen und Partnerschaften insbesondere auf regionaler, aber auch auf Landes- und Bundesebene.
    Marko Ackermann
    Marko Ackermann
    Bereichsleiter
    Team Standortpolitik | Unternehmensförderung | International
    • 0561 7891-279
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    Weitere Informationen

    • Standortanalyse 2024
  • Statistik
    Die IHK Kassel-Marburg verfügt über wesentliche, die Wirtschaft betreffende statistische Daten. So hält die IHK beispielsweise Zahlenmaterial zum Arbeitsmarkt, zur Kaufkraft und Preisindizes vor.
  • Stellungnahmen zum Gewerbezugang Verkehr
    Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Die Beförderung von Gütern oder Personen darf zum Schutz der Allgemeinheit allerdings nur dann ausgeübt werden, wenn Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Mittel nachgewiesen werden und eine Erlaubnis, Genehmigung oder Lizenz vorliegt. Als gesetzlich vorgeschriebene Anhörstelle sind wir zur Unterstützung der Unternehmensgründer und der Genehmigungsbehörden in die Antragsverfahren eingeschaltet.
    Gleichzeitig unterstützen wir Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit in den einzelnen Verkehrsbereichen, zu Gewerbevorschriften im nationalen und internationalen Verkehr und zu aktuellen verkehrspolitischen Themen. Zu vielen Fragen im Verkehrsbereich halten wir zahlreiche Informationen und Merkblätter vor, die wir Ihnen auf Anfrage gern zusenden.
    Carmen Schlieckmann
    Carmen Schlieckmann
    Referentin Existenzgründung und Handel
    • 0561 7891-286
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  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung
    Die IHK Kassel-Marburg wird innerhalb des Bauleitplanverfahrens als sogenannte Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und und bringt das Interesse der Mitgliedsunternehmen in Fragen der Raumordnung und Bauleitplanung zur Geltung. Sie achtet beispielsweise darauf, dass der Bedarf an Gewerbeflächen aller Art angemessen berücksichtigt wird oder, dass bestehende Gewerbebetriebe nicht durch heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt werden. Im Rahmen der Planverfahren bringt die IHK Stellungnahmen mit Änderungsvorschlägen zu Planungen bei den jeweiligen Kommunen ein.
    Ann-Catherine Krauss
    Referentin für Planung und Stadtentwicklung | Koordinierungsbüro
    Team Standortpolitik | Unternehmensförderung
    • 0561 7891-263
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