• Sachverständige / Probenehmer / Versteigerer
    Die IHKs sind zuständig, Sachverständige, Probenehmer und Versteigerer öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Alle IHKs halten zudem Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor.
    Jost Leuchtenberg
    • 0231 5417-240
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    • Sachverständige
  • Sachverständigenausschuss

    Jost Leuchtenberg
    • 0231 5417-240
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    • Sachverständigenausschuss
  • Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden
    Die "IHK-Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden" hat die Aufgabe, Beschwerden von privaten Letztverbrauchern aus Warenkäufen und/oder der Inanspruchnahme gewerblicher Dienstleistungen zu behandeln und einen gütlichen Ausgleich anzustreben. Die Schlichtungsstelle bietet die Möglichkeit, eine gütliche Einigung ohne Inanspruchnahme der Gerichte in einem unbürokratischen, zeit- und kostensparenden Verfahren zu erzielen. Sie ist sachlich für die Behandlung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Geschäftsverkehr mit dem Letztverbraucher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben können, zuständig. Ausgenommen hiervon sind Beschwerden über handwerkliche Leistungen und Preisstellungen. Die örtliche Zuständigkeit leitet sich aus der gewerblichen Niederlassung des Handels- oder Dienstleistungsunternehmens im IHK-Bezirk ab.
    Celine Rodrigues
    Celine Rodrigues
    • 0231 5417-166
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  • Schulpolitik
    Die IHK nimmt zu schulpolitischen Fragen Stellung und tritt dabei für eine leistungsorientierte Schule ein. Dabei hat die Ausbildungsreife als Ziel schulischer Bildung besonderes Gewicht. Die IHK fördert die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Schule.
  • Seminare
    Wer in kurzer, kompakter Form Wissen erwerben oder vertiefen möchte, findet bei der IHK-Weiterbildung ein vielfältiges Angebot wirtschaftsbezogener Themenstellungen vor. Die Seminare werden berufsbegleitend in ein- oder zweitägiger Tagesform durchgeführt. Sie können aber auch firmenintern, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse eines Unternehmens als Inhouse-Schulung durchgeführt werden.
    Weitere Informationen
    • Informationen zu Seminaren
  • SEPA-Lastschriftverfahren

    Sandra Glowienka
    Sandra Glowienka
    • 0231 5417-220
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    Sylvia Kochon
    Sylvia Kochon
    • 0231 5417-222
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    Weitere Informationen
    • SEPA-Basis-Lastschriftmandat
  • Social Media

    Romina Engeling
    Romina Engeling
    • 0231 5417-251
    • E-Mail schreiben
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  • Social-Media-Manager, Lehrgänge

    Nadine Dominiak
    Nadine Dominiak
    • 0231 5417-307
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  • Spielgeräteaufsteller
    Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Sie kann mit Auflagen, auch im Hinblick auf den Aufstellungsort, verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c GewO) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO).

    Die Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c GewO wird in NRW von folgenden IHKs angeboten:

    IHK Bielefeld
    IHK Duisburg
    IHK Köln
    IHK Münster
    Celine Rodrigues
    Celine Rodrigues
    • 0231 5417-166
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  • Stadtmarketing
    Gemeinsam mit den Verantwortlichen aus Kommune, Handel und sonstigen interessierten Berufsvertretungen organisiert die IHK das Marketing der Städte ihres Bezirkes. Die IHK ist in die Gremien der Stadtmarketing tragenden Institutionen eingebunden.
    Weitere Informationen
    • Zukunft für die Handelsstandorte sichern
  • Stadtverkehr
    Vor allem vor dem Hintergrund der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen und Anwohnerverkehr vertritt die IHK die Verkehrsbelange der Wirtschaft gegenüber den Kommunen. Sie drängt auf die Erreichbarkeit innerstädtischer Gewerbestandorte und setzt sich unter diesem Aspekt auch für ausreichenden Parkraum ein.
    Stellv. HauptgeschäftsführerWulf-Christian Ehrich
    Stellv. Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich
    • 0231 5417-246
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    Stefan Peltzer
    Stefan Peltzer
    • 0231 5417-146
    • E-Mail schreiben
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  • Standort / Handel
    Die IHK ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt und in die Anwendung der Ländererlasse, z.B. Einzelhandelserlass, eingebunden. Sie nimmt gutachterlich zu der Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden kann. Sie analysiert die möglichen strukturellen Auswirkungen von Einzelhandelsgroßbetrieben. Auch bei der Festschreibung einer Sortimentsbegrenzung für den großflächigen Einzelhandel unter Berücksichtigung der im innerstädtischen Handel vorgehaltenen Sortimente ist die IHK beteiligt.
    Adam Cieplinski
    Adam Cieplinski
    • 0231 5417-153
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Weitere Informationen
    • IHK-Handelsforum Ruhr 2021
  • Statistik
    Die IHK verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. Sie bezieht diese Daten teilweise aus eigenen Berechnungen, von anderen Institutionen und Behörden (z. B. der Arbeitsverwaltung) aber auch von den statistischen Landesämtern. Wichtige statistische Daten werden regelmäßig veröffentlicht, können aber auch bei jeder IHK individuell abgerufen werden.
    Ralf Bollenberg
    Ralf Bollenberg
    • 0231 5417-106
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    • Kontakt speichern
    Weitere Informationen
    • Wirtschafts- und Strukturdaten
  • Steuern / Kommunale Haushalte
    Die IHK nimmt Einfluss auf die Entwicklung des Steuerrechts in Bund, Land und Gemeinden. Über ihren Spitzenverband, den DIHK, beeinflusst sie die Steuergesetzgebung des Bundes. Durch direkte Kontaktaufnahme mit den Kommunen nimmt sie Einfluss auf die kommunalen Steuern, insbesondere die Gewerbesteuerhöhe. Der IHK liegen auch die Haushalte der Kommunen des IHK-Bezirks vor. Hier kann sie unmittelbar Einfluss nehmen.
    Michael Adel
    Michael Adel
    • 0231 5417-276
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    Julia Urthaler
    • 0231 5417-192
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  • Straßenplanung
    Auf Bundes- und Landesebene werden in regelmäßigen Abständen die Investitionen für Neu- und Ausbauvorhaben spezifiziert und bewertet. Hierbei wirkt die IHK als Träger öffentlicher Belange mit, indem sie eigene Vorschläge einbringt und die vorhandenen Planungen bewertet. Im Interesse der Wirtschaft nimmt die IHK permanent auf die Planung und den Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen Einfluss. Sie setzt sich für die Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes sowohl unter dem Gesichtspunkt der regionalen Verkehrserschließung als auch unter dem Aspekt der überregionalen Transitverkehre ein.
    Stefan Peltzer
    Stefan Peltzer
    • 0231 5417-146
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