• Umschulungsverträge
    Der Umschulungsvertrag regelt die Rahmenbedingungen für das Umschulungsverhältnis zwischen dem Umschulungsbetrieb und dem Umschüler. Die IHK überwacht die Umschulung, organisiert die Abschlussprüfung und überprüft die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung in einem Umschulungsverhältnis.


    Britta Gerst
    Britta Gerst
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    Michael Hillebrand
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    Pascal Krull
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    Tina Rosenberg
    Tina Rosenberg
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    Andreas Rügner
    Andreas Rügner
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    Elke Ubben
    Elke Ubben
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    Ulrich Wingbermühlen
    Ulrich Wingbermühlen
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  • Umweltfirmen-Informationssystem (UMFIS-Datenbank)
    Das IHK-Umweltfirmen-Informationssystem UMFIS präsentiert jetzt in seiner Online-Datenbank über 10.000 deutsche Unternehmen und Institutionen, die Produkte oder Dienstleistungen für den Umweltschutz anbieten. Die Unternehmen (Hersteller, Händler und Dienstleister aus den Bereichen Entsorgung, Recycling, Sanierung, Beratung, Planung, Analytik sowie Forschung und Entwicklung) stellen sich mit umfassenden, individuellen Leistungsprofilen vor.
    Sofern Interesse an einer Recherche (Adressliste) oder an einer kostenlosen Aufnahme in die UMFIS-Datenbank besteht, können sich Betriebe an die IHK wenden.
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    • Geschäftsbezeichnung/Firma im Handelsregister eingetragener Unternehmen
  • Umweltschutz
    Die IHK informiert und berät Unternehmen im Umweltschutz und nennt Spezialisten oder Fachfirmen bei Umweltproblemen. Aktuelle Informationen finden Betriebe im IHK-Umweltkommunikations- und Informationssystem (UMKIS).
    Alexander Mischenko
    Alexander Mischenko
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    Weitere Informationen
    • Nachhaltigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder ähnliche Institutionen sollen nicht im gewerblichen Bereich tätig werden, wenn dazu nicht ein besonderer Grund vorhanden ist. Die Übernahme gewerblicher Arbeiten kann in Einzelfällen aber möglich - selten sogar nötig - werden, wenn gewerbliche Unternehmen diese Arbeiten nicht durchführen können. Wenn die Interessen der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt oder beeinträchtigt werden, stellt die IHK auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
    Alexander Mischenko
    Alexander Mischenko
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  • Unternehmensbewertung
    Zur unabhängigen Unternehmensbewertung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Unternehmensberater oder Sachverständigen zu beauftragen.
    Anke Hölscher
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  • Unternehmensbörse
    Die IHK unterstützt Sie bei der Anbahnung von Geschäftskontakten. In der Kooperations- bzw. Existenzgründungsbörse sind chiffrierte Angebote und Nachfragen kooperationswilliger Unternehmen enthalten. Die "Börsen" können bei uns abgerufen bzw. eingesehen werden. IHK-zugehörige Betriebe können in diesen Börsen kostenlos inserieren.

    Anke Hölscher
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  • Unternehmensfinanzierung
    Die IHK stellt Informationen und Orientierungshilfen zu Förderprogrammen bereit.
    Anke Hölscher
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  • Unternehmensförderung
    Die IHK begleitet ihre Mitgliedsbetriebe in allen unternehmerischen Lebenslagen - von der Existenzgründung über die Sicherungs- und Wachstumsphase bis hin zu Krisen und Unternehmensnachfolge.
    Anke Hölscher
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  • Unternehmensgründung
    Mit umfangreichem Informationsmaterial, Erst- und Intensivberatungen sowie Seminaren hilft die IHK beim Schritt in die Selbstständigkeit.
    Anke Hölscher
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  • Unternehmensnachfolge
    Der Fortbestand eines Unternehmens mit zahlreichen Arbeitsplätzen ist häufig von einer gut geplanten und wohlorganisierten Unternehmensnachfolge abhängig.
    Die IHK hält allgemeine, aber auch spezielle Beratungsangebote für das sensible Thema der Unternehmensnachfolge vor. Nicht nur in öffentlichen Veranstaltungen, sondern häufig auch in Einzelgesprächen unter Hinzuziehung spezialisierter Unternehmensberater, wird anfragenden Unternehmen geholfen, die Unternehmensnachfolge richtig vorzubereiten.

    Anke Hölscher
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  • Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
    Für Mitarbeitende in Bewachungsunternehmen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren vor. Das Unterrichtungsverfahren wird von der IHK durchgeführt und nicht mit einer Prüfung abgeschlossen. Während des Unterrichts werden jedoch nach jeder Lerneinheit Tests durchgeführt, in denen die Teilnehmer mündliche sowie schriftliche Verständnisfragen richtig beantworten müssen. Am Ende der Unterrichtung erhalten sie eine Bescheinigung über die Teilnahme – vorausgesetzt sie haben keine Fehlzeiten.

    Astrid Janssen
    Astrid Janssen
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    Meike Westerman
    Meike Westerman
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    • Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
  • Urkunden
    • Dienst-/Arbeitsjubiläum

    Für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die mindestens 25 Jahre in ihrem Unternehmen tätig sind, stellt die IHK Urkunden für die langjährige Betriebszugehörigkeit aus. Auf Wunsch veröffentlichen wir die Namen auch in unserer IHK-Zeitschrift. Berücksichtigt werden:
    25 Jahre, 35 Jahre, 40 Jahre und 45 Jahre Betriebszugehörigkeit.


    • Firmen-/Geschäftsjubiläum

    Gibt es Ihr Unternehmen schon seit vielen Jahren? Zum Geschäftsjubiläum von 25, 50, 75, 100 Jahren (und mehr - in 25er-Schritten) gratuliert die IHK mit einer Jubiläumsurkunde. Auf Wunsch erfolgt die Veröffentlichung darüber in der IHK-Zeitschrift.
    Simone Reck
    Simone Reck
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  • Ursprungszeugnisse
    Zahlreiche Länder fordern vom deutschen Exporteur die Beglaubigung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr der Ware, z. B. Handelsrechnungen oder die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Die Beglaubigung wird ebenso wie die Ausstellung des Ursprungzeugnisses von der IHK vorgenommen, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.
    Astrid Janssen
    Astrid Janssen
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    Meike Westerman
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    • Ursprungszeugnisse