• Umsatzsteuer grenzüberschreitend
    Die Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Lieferungen und sonstiger Leistungen ist kompliziert und für den Unternehmer kaum zu überblicken. Häufig wissen Unternehmen nicht, ob mit deutscher, ausländischer oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden kann bzw. muss. Fehler können sehr teuer werden; zum Beispiel wenn im Nachhinein die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung durch die Finanzbehörde aberkannt wird. Wir helfen Ihnen, sich im Umsatzsteuerdschungel zurecht zu finden.
    Petra Steck-Brill
    Petra Steck-Brill
    • 07821 2703-690
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    • Umsatzsteuer in der EU - Seminartag
  • Umweltberatung

    Wilfried Baumann
    Wilfried Baumann
    • 0761 3858-265
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  • Umweltpolitik
    Die IHK Südlicher Oberrhein koordiniert und vertritt die umweltpolitischen Positionen auf Landesebene ("Federführung Umwelt" innerhalb des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags BWIHK e. V.).
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    • Faktenpapier zur Kernenergie
  • Umweltzone

    Andrea Steuer
    Andrea Steuer
    • 0761 3858-119
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  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Susanne Oser
    Susanne Oser
    • 07821 2703-670
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  • UN-Kaufrecht
    Wer international Handel treibt, kommt häufig mit den Bestimmungen des UN-Kaufrechts in Berührung. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ erfasst alle internationalen Kaufverträge und schafft ein einheitliches Recht in allen Vertragsstaaten. Dem Abkommen sind bisher 70 Staaten beigetreten. Es betrifft damit 75 Prozent des Außenhandels von Deutschland. Nicht erfasst werden die Käufe, die bei Abschluss erkennbar zum persönlichen oder privaten Gebrauch getätigt werden.

    Die IHK Südlicher Oberrhein informiert Unternehmen zu den Bestimmungen des UN-Kaufrechts, wie diese bei der Vertragsgestaltung angewandt werden, hält aktuelle Publikationen dazu vor und informiert in Seminaren.
    Susi Tölzel
    Susi Tölzel
    • 0761 3858-863
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  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    Unternehmen können in einer Notlage auf die Unterstützung der IHK Südlicher Oberrhein zurückgreifen. Hier werden mögliche Gefahren sowie das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines professionellen Krisenmanagements aufgezeigt.
    Christina Gehri
    Christina Gehri
    • 0761 3858-142
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  • Unternehmensbörse nexxt-change (Datenbank)
    In der Unternehmensbörse nexxt-change können Sie nach Angeboten für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen suchen.
    Sie steht im Internet-Angebot der IHK Südlicher Oberrhein unter Datenbanken zur Verfügung.
    Weitere Informationen
    • Datenbanken und Börsen
  • Unternehmensgründung

    Christina Gehri
    Christina Gehri
    • 0761 3858-142
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  • Unternehmensgründung (Rechtsfragen)

  • Unternehmenskauf (Rechtsfragen)

  • Unternehmenskooperationen
    Kleine und mittlere Unternehmen gelangen in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen manchmal eher zum wirtschaftlichen Erfolg als alleine. Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt den Technolgoietransfer aktiv, recherchiert individuell nach geeigneten Kooperationspartnern und begleitet die entstandenen Kooperationen bis hin zum erfolgreichen Projektabschluss.
    Philipp Klemenz
    Philipp Klemenz
    • 0761 3858-871
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  • Unternehmensnachfolge
    In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Unternehmensübergaben an. Dabei tauchen vielfältige Fragen auf von der Qualifikation des Nachfolgers über betriebswirtschaftliche, steuer- und gesellschaftsrechtliche Belange bis hin zu familiären Interessen.

    Die IHK steht den Beteiligten bei der Unternehmensnachfolge mit Rat und Tat zur Seite.
    Christina Gehri
    Christina Gehri
    • 0761 3858-142
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    Weitere Informationen
    • Marketing-Workshop - Erfolgreich starten mit einer klaren Marketing-Strategie
    • Veranstaltungen und Sprechtage
    • Vertragsgestaltung bei der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensnachfolge (Rechtsfragen)

  • Unternehmer machen Schule

    Andreas Klöble
    Andreas Klöble
    • 0761 3858-127
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  • Unterrichtung 40 Stunden

    Manuel Doll
    • 07821 2703-636
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    Susanne Oser
    Susanne Oser
    • 07821 2703-670
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  • Ursprungsrecht
    Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungslandes einer Ware zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.

    Welchen Ursprung hat eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind? Wer hat den Nachweis über den Warenursprung zu führen und wie erfolgt dieser?

    Die IHK Südlicher Oberrhein berät die Mitgliedsunternehmen über die zahlreichen Regelungen des Ursprungsrechts. Sie stellt auch auf Antrag die Ursprungszeugnisse, die zum Nachweis des Warenursprungs dienen, aus.
    Frédéric Carrière
    Frédéric Carrière
    • 07821 2703-863
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  • Ursprungszeugnisse
    Das Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

    Die IHK Südlicher Oberrhein stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr notwendigen Ursprungszeugnisse aus. Auch die Vordrucke für Ursprungszeugnisse sind bei der IHK erhältlich.

    Ursprungszeugnisse können bei der IHK auch elektronisch beantragt werden. Mit Hilfe der digitalen Signatur - ein Startpaket gibt es bei der IHK - können die Dokumente über das Internet angefordert werden.
    Marina Jüngling
    • 0761 3858-862
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