• Raumordnung
    Mit Bauleitplänen ordnet die Kommune mit verbindlicher Wirkung die städtebauliche Entwicklung auf ihrer Gemarkung. Nur auf bestimmten Flächen dürfen sich Industriebetriebe ansiedeln. Auch Bürohäuser, Einzel- und Großhandelsbetriebe oder Hotels dürfen nur in bestimmten Gebieten errichtet werden.

    Die IHK Südlicher Oberrhein nimmt als Trägerin öffentlicher Belange Stellung zu Flächennutzungs-, Bebauungs- und Regionalplänen ab und bringt das Interesse der Mitgliedsunternehmen in diesen Fragen der Raumordnung zur Geltung. Sie achtet darauf, dass der Bedarf an Gewerbeflächen aller Art angemessen berücksichtigt wird.
    Andrea Steuer
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    • Leitfaden zur Bebauungsplanung und Standortsicherung
  • Räumungsverkäufe

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    REACH steht für "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals" und betrifft sehr viele Unternehmen.
    Wilfried Baumann
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  • Realsteueratlas
    Der Realsteueratlas ermöglicht einen Überblick über die Realsteuerhebesätze (Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze) der Kommunen in der Region.
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