• Carnets ATA/CPD
    Sie wollen vorübergehend Produkte in das Ausland verbringen, zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegegenstände oder Warenmuster? Bei der IHK können Sie sich für derartige Fälle ein Carnet ATA oder CPD ausstellen lassen. Dieses internationale Zollpassierscheinheft oder Zollbürgschein kann in mehr als 50 Staaten verwendet werden. Wenn Waren nur vorübergehend ins Ausland verbracht werden, müssen keine Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben) geleistet werden. Anstelle der zu hinterlegenden Einfuhrabgaben tritt die selbstschuldnerische Bürgschaft der Industrie- und Handelskammer des Einfuhrlandes. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übernimmt die selbstschuldnerische Rückbürgschaft.
    Marina Jüngling
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  • CE-Kennzeichnung
    Für viele Bereiche ist das CE-Kennzeichen vorgeschrieben. Es bestätigt, dass ein bestimmtes Produkt den relevanten europäischen Normen entspricht und im Binnenmarkt gehandelt werden kann. Das Spektrum der Produkte, die das CE-Kennzeichen tragen müssen, reicht dabei von Spielzeug bis hin zu Medizinprodukten.

    Die IHK informiert über die Bestimmungen der CE-Kennzeichnung und das europäische Normenwesen.
    Weitere Informationen
    • UKCA: CE-Kennzeichnung länger gültig
  • Chemikalienrecht

    Wilfried Baumann
    Wilfried Baumann
    • 0761 3858-265
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  • Corporate Social Responsibility

    Weitere Informationen
    • Corporate Social Responsibility
  • CSR-Bericht