• Gastronomie
    Gastronomie sind wichtige Player, wenn es um Standortqualität geht. Die IHK Ulm berät und informiert Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes über aktuelle Trends und gesetzliche Vorgaben. Die IHK Ulm hat für diese Bereiche einen eigenen Ausschuss „Gastronomie und Tourismus“. Quereinsteiger können bei uns an der Gaststättenunterrichtung teil nehmen.
    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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    Weitere Informationen
    • Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz
  • Gaststättenunterrichtung

    Michael Reichert
    Michael Reichert
    • 0731 173-229
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    Nadine Sommer
    Nadine Sommer
    • 0731 173-320
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  • Gefahrgut: Beauftragter
    Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten in der GGVSEB oder GGVSee zugewiesen sind, müssen unter Umständen einen Gefahrgutbeauftragten bestimmen. Grundlage dieser Bestimmungen ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung.
    Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis besitzen. Dieser Schulungsnachweis kann nur durch die Teilnahme an der Schulung und Bestehen einer anschließenden IHK-Prüfung erworben und durch das Bestehen einer Verlängerungsprüfung jeweils nach fünf Jahren verlängert werden.
    Olga Makelke
    Olga Makelke
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    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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  • Gefahrgut: Fahrer
    Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer müssen besonders geschult werden und ihre besondere Qualifikation durch eine IHK-Prüfung nachweisen. Nach Bestehen der Prüfung erhält jeder Fahrer eine ADR-(Schulungs-)Bescheinigung als Nachweis.
    Olga Makelke
    Olga Makelke
    • 0731 176255-28
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    Catalina Schwendt
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  • Gefahrgut: Gefahrstoffe
    Gefahrstoffe sind Stoffe, bei denen Herstellung, Umgang und Verwendung mit besonderen Gefahren verbunden sind. Für den Umgang mit Gefahrstoffen gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen. In der Praxis werden die Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut häufig durcheinander gebracht. Tatsächlich fallen mehr Stoffe unter das Gefahrstoffreglement als unter die gefahrgutrechtlichen Regeln. Dafür enthält der Gefahrgutbereich (Klassen 1, 7 und 6.2) Stoffe, für die beim Umgang weitere Vorschriften gelten.
    Olga Makelke
    Olga Makelke
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    Catalina Schwendt
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  • Gefahrgut: Recht
    Die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, per Binnenschifffahrt, auf See oder mittels Luftverkehr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern um-
    gehen (sie verpacken, verladen oder transportieren), müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut, die Gefahrgutfahrer,
    unterliegen speziellen Vorschriften.
    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Fachkunde-
    prüfung teilnehmen. Die IHK Ulm erkennt Träger von Gefahrgutschulungen an, überwacht die Lehrgänge und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Teilnahme aus. Diese werden europaweit anerkannt. Für die Gefahrgutfahrer sind dies die so genannten ADR-Bescheinigungen. ADR bedeutet dabei: Accord européen au transport international de marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
    Olga Makelke
    Olga Makelke
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    Catalina Schwendt
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  • Gefahrgut: Schulung
    Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer und auch Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen müssen besonders geschult werden und ihre besondere Qualifikation durch eine IHK-Prüfung nachweisen.
    Olga Makelke
    Olga Makelke
    • 0731 176255-28
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    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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  • Gefahrstoffe
    Gefahrstoffe sind Stoffe, bei denen Herstellung, Umgang und Verwendung mit besonderen Gefahren verbunden sind. Für den Umgang mit Gefahrstoffen gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen. Für jeden Stoff müssen zum Beispiel Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorliegen.
    Die IHK Ulm unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen und gibt allgemeine Auskünfte zu Gefahrstoffen und zum Gefahrstoffrecht.
    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • Geprüfter technischer Fachwirt

    Kevin Emmerz
    Kevin Emmerz
    • 0731 173-228
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  • Geschäftsbericht IHK

    Meike Eickhoff
    Meike Eickhoff
    • 0731 173-168
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  • Geschäftsbezeichnungen

    Nina Fischer
    • 0731 173-125
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    Anne Mohn
    Anne Mohn
    • 0731 173-120
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    Katja Schaaf
    • 0731 173-125
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  • Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen
    Das Engagement von Unternehmen in sozialen, ethischen oder ökologischen Bereichen wird Corporate Social Responsibility oder verantwortungsvolles Unternehmertum genannt.
    Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen ist eine moderne Form der sozialen Marktwirtschaft. Die Unternehmen engagieren sich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus freiwillig und eigenverantwortlich.
    Manche Unternehmen engagieren sich in besonderer Weise für ihre Mitarbeiter, den Umweltschutz oder soziale Projekte am Standort. Andere sponsern den vor Ort ansässigen Sportverein oder fördern junge Künstler.
    Petra Engstler-Karrasch
    Petra Engstler-Karrasch
    • 0731 173-111
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  • Gesellschaftsrecht
    GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Die IHK Ulm unterstützt Sie bei der Suche nach der passenden Rechtsform und informiert in Fragen des Gesellschaftsrechts.
    Ass. jur.Christine Haas
    Ass. jur. Christine Haas
    • 0731 173-365
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  • Gesundheitsförderung
    Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, mit denen die Stärkung der Gesundheitsressourcen und -potenziale der Beschäftigten in den Betrieben erreicht werden soll.
  • Gesundheitsmanagement

  • Gesundheitswirtschaft

  • Gewässerschutz

    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • Gewerbe: Abfall

    Kim Lea Deiber
    Kim Lea Deiber
    • 0731 173-347
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  • Gewerbe: Anmeldung
    Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein: Eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Vorbereitung der Unternehmensgründung sind unerlässlich, um gleich von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Die IHK Ulm unterstützt Sie dabei unter anderem durch Informations- und Beratungsangebote, Workshops und Seminare. Erstauskünfte erhalten Sie beim StarterCenter Existenzgründung.

    Für alle, die eine Dienstleistungstätigkeit aufnehmen wollen, steht die IHK zudem als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung und unterstützt bei den notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.
    StarterCenter
    • 0731 173-250
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  • Gewerbe: Ansiedlung
    Bei der Ansiedlung eines Unternehmens ist eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reicht vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzbestimmungen.
    Die IHK Ulm steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits im Vorfeld ist sie durch ihre Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden. Sie achtet darauf, dass ausreichend Gewerbeflächen ausgewiesen werden, diese gut erschlossen und verkehrlich angebunden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind.
    Simon Pflüger
    Simon Pflüger
    • 0731 173-230
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  • Gewerbeflächen: Angebote
    Die IHK benennt anfragenden Unternehmen freie Gewerbeflächen in ihrem Bezirk und stellt Kontakte zu den Kommunen her. Umfangreiche Informationen für die Gewerbeansiedlung enthält auch das Standortinformationssystem der baden-württembergischen IHKs unter www.sisfit.de.
    Simon Pflüger
    Simon Pflüger
    • 0731 173-230
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  • Gewerbemietrecht
    Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum, sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Auch Mietverträge von freiberuflich tätigen Personen fallen somit unter den Bereich der Gewerbemiete. Eine klare Abgrenzung zur Wohnraummiete ist notwendig, da die gesetzlichen Mieterschutzvorschriften nur für Wohnraummietverträge und nicht auch für Gewerbemietverträge gelten. Die IHK Ulm informiert Sie hier zu Fragen.
    Ass. jur.Sebastian Kuhn
    Ass. jur. Sebastian Kuhn
    • 0731 173-159
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  • Gewerberecht
    Das Gewerberecht ist Rahmen jeder gewerblichen Tötigkeit und gibt der Gewerbefreiheit den begrenzenden rechtlichen Hintergrund. Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit. Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor. Die IHK Ulm informiert hierzu.
    Ass. jur.Katharina Käser
    Ass. jur. Katharina Käser
    • 0731 173-289
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  • Gewerbesteuer, Grundsteuer
    Städte und Gemeinden setzen jährlich die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer fest. Die Höhe dieser Steuern kann ein Faktor bei Standortentscheidungen von Unternehmen sein. Die IHK Ulm informiert über die Höhe der Hebesätze in der Region und bietet eine Erstberatung zur Gewerbesteuer und Grundsteuer an.
    Ass. jur.Christine Haas
    Ass. jur. Christine Haas
    • 0731 173-365
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  • Gewerbeuntersagungen
    Die Gewerbeuntersagung ist eine behördliche Entscheidung, einem gewerblich tätigen Unternehmer die Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit dauerhaft zu untersagen. Nach § 35 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) kann die zuständige Behörde die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.
    Ass. jur.Katharina Käser
    Ass. jur. Katharina Käser
    • 0731 173-289
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  • Gewerbliche Berufe

  • Gewerbliche Betätigung von Nicht EU Ausländer
    Was für die Bürger der EU-Staaten untereinander gilt, nämlich Aufenthalts-, Arbeits- und Niederlassungsfreiheit, gilt längst nicht für die Bürger anderer Staaten. Sie benötigen laut Ausländerrecht einen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Sie dürfen sich nur selbstständig machen, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht. Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK Ulm, ob für die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit ein besonderes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis vorliegt.
    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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  • Gewerblicher Rechtsschutz
    Wer etwas erfunden hat, will dies auch in Ergebnisse umsetzen. Zuvor sollte er seine Erfindung mittels Schutzrechten, zum Beispiel als Patent oder Gebrauchsmuster, schützen lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden. Die IHK Ulm gibt Erstinformationen zu den Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, zum Anmeldeverfahren beim Deutschen oder Europäischen Patent- und Markenamt (DPMA) und zu den Nutzungsrechten.
    Ass. jur.Sebastian Kuhn
    Ass. jur. Sebastian Kuhn
    • 0731 173-159
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    Gernot Schnaubelt
    Gernot Schnaubelt
    • 0731 173-179
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  • Gewerblicher Rechtsschutz: Rechtsfragen
    "Wer etwas erfunden hat, will dies auch in Ergebnisse umsetzen. Zuvor sollte er seine Erfindung mittels Schutzrechten, zum Beispiel als Patent oder Gebrauchs-
    muster, schützen lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.
    Die IHK Ulm gibt Erstinformationen zu den Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, zum Anmeldeverfahren beim Deutschen oder Europäischen Patent- und Markenamt und zu den Nutzungsrechten aus den gewerblichen Schutzrechten."
    Ass. jur.Sebastian Kuhn
    Ass. jur. Sebastian Kuhn
    • 0731 173-159
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  • Gewerblicher Rechtsschutz: Technische Fragen
    "Wer etwas erfunden hat, will dies auch in Ergebnisse umsetzen. Zuvor sollte er seine Erfindung mittels Schutzrechten, zum Beispiel als Patent oder Gebrauchs-
    muster, schützen lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.
    Die IHK Ulm gibt Erstinformationen zu den Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, zum Anmeldeverfahren beim Deutschen oder Europäischen Patent- und Markenamt und zu den Nutzungsrechten aus den gewerblichen Schutzrechten."
    Gernot Schnaubelt
    Gernot Schnaubelt
    • 0731 173-179
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  • Gleichstellung ausländischer Zeugnisse und Zertifikate
    Die Industrie- und Handelskammern sind bundesweit für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht-handwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Zur Unterstützung bietet die IHK für Zuwanderer mit nichthandwerklichen Ausbildungsberufen individuelle Beratungen an, in denen insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens besprochen werden.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • Gleichstellungen von beruflichen Qualifikationen
    Die Industrie- und Handelskammern sind bundesweit für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht-handwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Zur Unterstützung bietet die IHK für Zuwanderer mit nichthandwerklichen Ausbildungsberufen individuelle Beratungen an, in denen insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens besprochen werden.
    Holger Balkheimer
    Holger Balkheimer
    • 0731 173-193
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  • GLN Code
    Ihr Kunde fordert von ihnen eine GLN (früher ILN) für den elektronischen Datentausch (edifact) und die Vergabe von GTINs (früher EANs) für die Auszeichnungen. Die IHK Ulm berät Sie zum Handling und wofür Sie EAN und ILN beantragen können.
    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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    Martin Walke
    Martin Walke
    • 0731 173-135
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  • Go-Inno
    Ein Förderprogramm des Bundes, um die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Insbesondere die unterstützende Dienstleitung von Außen wird über dieses Programm gefördert.
    Gernot Schnaubelt
    Gernot Schnaubelt
    • 0731 173-179
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  • Großflächiger Einzelhandel
    Ab 800m² Verkaufsfläche gilt ein Laden als großflächig. Was ist zu beachten?
    Martin Walke
    Martin Walke
    • 0731 173-135
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  • Groß- und Einzelhandel

    Martin Walke
    Martin Walke
    • 0731 173-135
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    Weitere Informationen
    • Die größten Unternehmen in Baden-Württemberg
  • Grundqualifikation (Berufskraftfahrer)
    Fast alle Fahrer, die gewerblichen Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung – die sogenannte Grundqualifikation - nachweisen, um in diesen Bereichen tätig werden zu können. Dies kann unter anderem durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der IHK getan werden.
    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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  • Gründungszuschuss

    Michael Reichert
    Michael Reichert
    • 0731 173-229
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    Nadine Sommer
    Nadine Sommer
    • 0731 173-320
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  • GTIN Code
    Ihr Kunde fordert von ihnen eine GLN (früher ILN) für den elektronischen Datentausch (edifact) und die Vergabe von GTINs (früher EANs) für die Auszeichnungen. Die IHK Ulm berät Sie zum Handling, wofür Sie EAN und ILN brauchen, weshalb Ihnen im Internet auf dem grauen Markt gekaufte einzelne EANs nicht wirklich helfen und warum es mit GS1-Germany nur eine Vergabestelle gibt.
    Josef Röll
    Josef Röll
    • 0731 173-117
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    Martin Walke
    Martin Walke
    • 0731 173-135
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  • Güterverkehr (Prüfungen)
    Um sich im Verkehrsgewerbe als Güterkraftverkehrsunternehmer selbstständig zu machen, sind ein Fachkundenachweis und staatliche Genehmigungen notwendig. Die Fachkundeprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der IHK Schwaben abgelegt. Der Lehrgang selbst wird von anderen Institutionen bzw. Unternehmen angeboten. Die IHK wird auch im Genehmigungsverfahren angehört.
    Martin Birling
    Martin Birling
    • 0731 176255-27
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    Olga Makelke
    Olga Makelke
    • 0731 176255-28
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    Catalina Schwendt
    Catalina Schwendt
    • 0731 176255-30
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