• Transportverbot (bela-)russischer Verkehrsunternehmen
    Das Beförderungsverbot für in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen innerhalb der EU erstreckt sich ab dem 26. Juli 2024 auch auf in der EU niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen, die sich zu mindestens 25 Prozent im Eigentum einer russischen oder belarussischen natürlichen oder juristischen Person befinden.
  • Trinationales Verkehrsleitbild
    Langfristig angelegtes Entwicklungskonzept für die Infrastrukturprojekte in der trinationalen Region (D, CH, F) entlang des Hochrheins und südlichen Oberrheins.