• Gastwirte Unterrichtung nach §4 Abs. 1 - Anmeldeinformationen & Termine
    Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis vom Ordnungsamt am Ort der Gaststätte. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der IHK notwendig.
  • Gefahrgutbeauftragte - Anmeldung
    Informationen zur Schulung und Prüfung nach der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV).
  • Grundbeitrag - Reduzierung aufgrund beschränkter Tätigkeit Komplementär-GmbH
    Antrag auf Reduzierung des IHK-Grundbeitrages für Komplementärgesellschaften.