Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis vom Ordnungsamt am Ort der Gaststätte. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes ist hierfür die Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der IHK notwendig.