• Personengesellschaft: Gründung einer Personengesellschaft
    Am 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden teilweise neue Regeln für die GbR eingeführt, die Gründer schon jetzt auf dem Schirm haben sollten. Aber auch geltendes Recht, das durch Rechtsfortbildung entstanden ist, wird in den Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) übernommen.
  • Pflichtschulungen für Mitarbeiter
    Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz sind für Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Pflicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig Schulungen zu organisieren.
  • Preisangaben gegenüber Verbrauchern
    Waren und Dienstleistungen müssen mit Preisen versehen sein. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Vorschrift, handelt es nicht nur ordnungswidrig, sondern auch wettbewerbswidrig. Die Einzelheiten zur Auszeichnung, zu Grundpreisen und Preisermäßigungen regelt die Preisangabenverordnung (PAngV), die am 28. Mai 2022 in einer Neufassung in Kraft trat.
  • Produkthaftung
    Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Gesundheits- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Geregelt ist sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Die Regeln des ProdHaftG treten neben die Haftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Produktsicherheit
    Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 wurde im Mai 2023 veröffentlicht und löst die bisherige EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ab, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) umgesetzt wurde. Die Wirtschaftsakteure in den EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 13. Dezember 2024 Zeit, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten.