In dieser Rechtsinformation wird unter anderem die Bedeutung des Handelsregisters, der Kaufmannsbegriff sowie die Rechte und Pflichten des Kaufmanns erläutert.
Beschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 Prozent bis zur Dauer von sechs Wochen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das unter anderem die Entgeltfortzahlung im unverschuldeten Krankheitsfall regelt.