• Jugendschutzgesetz: Aushang für Gastronomiebetriebe
    Ziel des Jugendschutzgesetzes ist unter anderem der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren in der Öffentlichkeit. Damit Minderjährige und ihre Begleiter die Gelegenheit haben, von den Vorschriften Kenntnis zu nehmen, hat der Gesetzgeber für bestimmte Gewerbebetriebe eine Bekanntmachungspflicht normiert.