Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich. Ohne sie besteht regelmäßig kaum eine Möglichkeit, potenzielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 17. Dezember 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Unternehmen müssen ein internes Meldesystem für Whistleblower einrichten.