Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte haben im Arbeitsrecht besondere Rechte, geregelt durch das SGB IX. Schwerbehinderung wird ab einem Grad von 50 % anerkannt, wobei die Feststellung durch lokale Behörden erfolgt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine bestimmte Quote schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen, abhängig von der Betriebsgröße. Arbeitnehmer können in Fällen von unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen. Zusätzlich genießen schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz und weitere arbeitsrechtliche Vorteile wie Zusatzurlaub.