• Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)
    Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet dies erheblichen Umstellungsaufwand.
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
    Die Informationen fassen die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regeln zur Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zusammen. Behandelt werden unter anderem die verschiedenen Befristungsarten, die Anforderungen an die Schriftform sowie die Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen. Außerdem werden erleichterte Befristungsmöglichkeiten z.B. für Existenzgründer oder ältere Beschäftigte dargestellt und durch praktische Hinweise für Unternehmen ergänzt.
  • Beschäftigung von Menschen mit Schwerbhinderung
    Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellte haben im Arbeitsrecht besondere Rechte, geregelt durch das SGB IX. Schwerbehinderung wird ab einem Grad von 50 % anerkannt, wobei die Feststellung durch lokale Behörden erfolgt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine bestimmte Quote schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen, abhängig von der Betriebsgröße. Arbeitnehmer können in Fällen von unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen. Zusätzlich genießen schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz und weitere arbeitsrechtliche Vorteile wie Zusatzurlaub.
  • Beschäftigung von Minderjährigen
  • Buchführungsservice und Kontierung