• Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Es wird erklärt, was Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach § 305 BGB sind, wozu sie dienen (Standardisierung vieler gleichartiger Verträge) und dass individuell ausgehandelte Abreden Vorrang vor AGB haben. Außerdem wird dargestellt, wie AGB wirksam in Verträge (insbesondere mit Verbrauchern) einbezogen werden, welche Klauseln unwirksam sind (z. B. überraschende, unklare oder unangemessen benachteiligende) und dass die Inhaltskontrolle im B2B-Bereich weniger streng ist.
  • Angaben auf Geschäftsbriefen
    Unternehmen müssen auf Geschäftsbriefen je nach Rechtsform bestimmte Pflichtangaben machen. Das gilt regelmäßig auch für geschäftliche E-Mails und Faxe an externe Empfänger. Hier finden Sie eine Übersicht für e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG und Zweigniederlassungen.
  • Anmeldung einer Marke
    Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent‑ und Markenamt kann elektronisch oder in Papierform erfolgen und erfordert Angaben zur Marke, zum Anmelder sowie ein Waren‑ und Dienstleistungsverzeichnis; nach Prüfung auf Schutzhindernisse und formelle Mängel wird die Marke eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Nach der Eintragung entsteht ein exklusives Markenrecht für 10 Jahre (verlängerbar), gegen das ältere ähnliche Rechte innerhalb von drei Monaten Widerspruch eingelegt werden können.
  • Arbeitnehmerüberlassung
    Die IHK-Information erläutert kurz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Sie zeigt die wichtigsten Pflichten von Verleihern und Entleihern sowie mögliche Bußgelder und Rechtsfolgen bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung auf.
  • Arbeitsentgelt
    Das Arbeitsentgelt ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers und wird grundsätzlich frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, kann aber durch gesetzlichen Mindestlohn, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Gleichbehandlungsgrundsätze beeinflusst werden. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch über Entgeltkriterien, und Entgeltvereinbarungen dürfen nicht gegen gesetzliche Vorgaben wie Mindestlohn oder Entgeltgleichheit verstoßen.
  • Arbeitsrechtliche Aushangpflichten
    Arbeitgeber müssen bestimmte gesetzliche Vorschriften und Informationen gut sichtbar im Betrieb aushängen oder zur Einsicht bereitstellen, damit Beschäftigte über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, wobei auch digitale Zugänge zulässig sind. Verstöße gegen diese Aushangpflichten können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen oder arbeitsrechtlichen Folgen führen, und zusätzlich können freiwillige Aushänge gemacht werden, solange sie Persönlichkeitsrechte und Zusammenarbeit nicht beeinträchtigen.
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeugnis
    Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis nach § 109 GewO, wahlweise als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis. Das qualifizierte Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten – formuliert in standardisierter Zeugnissprache. Inhalt, Gliederung und äußere Form des Zeugnisses müssen bestimmten formalen Anforderungen entsprechen und wohlwollend, aber wahrheitsgemäß sein. Der Zeugnisanspruch verjährt nach § 195 BGB regulär nach drei Jahren, kann jedoch auch durch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen verkürzt werden.
  • Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen
  • Aufhebungsvertrag
    Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Während die Kündigung einseitig und mitunter gegen den Willen des Vertragspartners erfolgt, handelt es sich bei einem Aufhebungsvertrag um eine beidseitige und damit einvernehmliche Beendigungsmöglichkeit.
  • Auflösung und Beendigung einer GmbH
  • Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter