• Versicherungsvermittler
    Versicherungsvermittler und -berater gehören zu den erlaubnispflichtigen Gewerben und haben bei der Gewerbeaufnahme und -ausübung einige Regelungen zu beachten.
  • Versteigerergewerbe
    Wer gewerbsmäßig als Versteigerer oder gar als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer tätig werden möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34 b GewO). Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder Bieter notwendig ist.
  • Vertragsrecht
    Das Vertragsrecht regelt den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen, wie zum Beispiel Garantien, Umtausch oder Verjährung. Hier gibt es für IHK-Mitglieder auch eine Reihe von Mustern für Verträge und AGB.