• Arbeitnehmerüberlassung
    Von Arbeitnehmerüberlassung spricht man, wenn ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen seiner Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) "ausleiht". Der Entleiher darf dabei Weisungen erteilen.