• Krankheit (Arbeitsunfähigkeit)
    Wenn Auszubildende krank sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Die Arbeitsunfähigkeit hat dann umfangreiche Folgen für beide.
  • Kündigung
    Bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses müssen rechtlichen Vorgaben beachtet werden