• Fehlzeiten in der Ausbildung
    Ziel einer Berufsausbildung ist die Erlangung beruflicher Handlungsfähigkeit im jeweiligen Ausbildungsberuf. Fehlzeiten von Auszubildenden gefährden die Erreichung dieses Zieles.
  • Freistellung
    Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden freistellen und deren Vergütung fortzahlen.
  • Freistellung für Prüfungen
    Auszubildende müssen auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Prüfung vorangeht, freigestellt werden.