• Waffenhandel
    In Deutschland ist der Handel mit Schusswaffen und Munition erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.
  • Wohnimmobilienverwalter
    Immobilienmakler, Darlehensvermittler (ohne Immobiliardarlehen), Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.