• Taxi- und Mietwagenverkehr
    Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerbsmäßig Personen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit dem PKW befördern möchte, muss die zur Führung der verkehrsrechtlichen Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen.