• Bewachungsgewerbe
    Für das Bewachungsgewerbe ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Mit dem „Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ wurden zum 01.12.2016 Änderungen in § 34a GewO vorgenommen, die Auswirkungen auf das Erlaubnisverfahren haben.