• Tarifauskunft und Geltung von Tarifverträgen
    Arbeits- und eventuell auch Wirtschafts­bedingungen werden häufig in Tarifver­trägen geregelt. Zwar gilt der Tarifvertrag grundsätzlich nur zwischen den Tarif­parteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), jedoch können Sie auch als nicht im Verband organisierter Arbeitgeber faktisch von der Wirkung eines Tarifvertrages betroffen sein.
  • Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse
    Jeder Arbeitnehmer hat unter bestimm­ten Voraussetzungen ein Recht auf Teil­zeitarbeit. Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere, dass das Arbeits­verhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht und dass Sie mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen.