Ist eine Sache mangelhaft, dann hat der Käufer zunächst ein Recht auf Nacherfüllung. Bleibt dies erfolglos, dann hat der Käufer ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Die Ansprüche und Rechte des Käufers verjähren nach 2 Jahren. Hier die wichtigsten Regelungen zum Kaufrecht.