• Die Verordnung über Informationspflichten
    An den Vertragsschluss im Bereich des Fernabsatzes sowie im elektronischen Geschäftsverkehr stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen. Bei der Verwenundung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, E-Mail, Telefon etc.) treffen den Verkäufer deswegen bestimmte Informationspflichten gegenüber Käufern.