• Zertifizierter Verwalter
    Als zertifizierter Verwalter (§ 26 a WEG) darf sich bezeichnen, wer nachweist, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendige Kenntnisse verfügt.
  • Zusatzqualifikation Digitale Fertigungsprozesse
  • Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK)
  • Zusatzqualifikation Europa mit Fremdsprache
  • Zusatzqualifikation Naturkosthandel