• Waffenhandel
    Wer den Handel mit Waffen und Munition gewerblich betreiben will, braucht dazu eine behördliche Waffenhandelserlaubnis. Sie kann sich nach § 21 Absatz 1 Waffengesetz auf bestimmte Schusswaffen und Munitionsarten beschränken.
  • Wirtschaftsfachwirt/-in