• Sach- und Fachkundeprüfungen
    Gastronom, Finanzanlagenvermittler, Berufskraftfahrer – das sind nur ein paar Beispiele von vielen zulassungspflichtigen Tätigkeiten in Deutschland. Hierfür organisiert die IHK die Prüfungen.
  • Schlichtungsverfahren
    Wenn Auszubildende und Arbeitgeber nicht mehr in der Lage sind, einen Streit aus eigener Kraft beizulegen, kann der Schlichtungsausschuss der IHK Nord Westfalen eingeschaltet werden. Beide Seiten sind antragsberechtigt.
  • Schwangerschaft einer Auszubildenden