Gastronom, Finanzanlagenvermittler, Berufskraftfahrer – das sind nur ein paar Beispiele von vielen zulassungspflichtigen Tätigkeiten in Deutschland. Hierfür organisiert die IHK die Prüfungen.
Wenn Auszubildende und Arbeitgeber nicht mehr in der Lage sind, einen Streit aus eigener Kraft beizulegen, kann der Schlichtungsausschuss der IHK Nord Westfalen eingeschaltet werden. Beide Seiten sind antragsberechtigt.