Wenn Auszubildende und Arbeitgeber nicht mehr in der Lage sind, einen Streit aus eigener Kraft beizulegen, kann der Schlichtungsausschuss der IHK Nord Westfalen eingeschaltet werden. Beide Seiten sind antragsberechtigt. Das Schlichtungsverfahren ist einem Prozess vor dem Arbeitsgericht zwingend vorgeschaltet. Das Arbeitsgericht ist dann direkt anzurufen, wenn es um Streitigkeiten aus einem beendeten Berufsausbildungsverhältnis geht.