Unternehmen müssen verstärkt auf die Bewerberinnen und Bewerber zugehen und über sich und die Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Die IHK unterstützt mit Impulsen zum Ausbildungsmarketing.
Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen oder (weiter) beschäftigen, übernehmen Verantwortung und sichern sich Arbeits- und Fachkräfte. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) der IHK Nord Westfalen informiert, berät und unterstützt.
Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert. Die Informationen hierzu wurden textoptimiert. Optimierte Texte sind so formuliert, dass man sie leicht versteht und keine Nachfragen hat.
Der Einstieg geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt bietet Unternehmen neue Chancen gegen den Fachkräftemangel – und fördert zugleich gelungene Integration.