• Gleichstellung aufgrund eines bilateralen Abkommens
    Stammt der Antragssteller aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat, so ist eine Gleichstellung möglich. Derartige Abkommen bestehen bisher lediglich mit Österreich und Frankreich
  • Gleichwertigkeitsüberprüfung (BQFG)