• Verlagsgründung
    Was Sie dabei alles zu beachten haben
  • Versicherungsvermittler und -berater
    Das Vermitteln von Versicherungen ist erlaubnispflichtig gemäß Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Die IHK Wiesbaden übernimmt das komplette Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für den IHK-Bezirk Darmstadt Rhein Main Neckar.