• Reisevermittler und Reiseveranstalter
    Für die Abgrenzung zwischen Reisevermittler und Reiseveranstalter sind die Regelungen nach Paragraf 651a Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Sicht des Reisenden maßgeblich (Paragrafen ⁠133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch). Welche Vorschriften Sie als Reisevermittler oder Reiseveranstalter beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite zusammengefasst.