• Englische Berufsbezeichnungen
  • Erst- und Nachuntersuchung
    Nach Paragraf 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur beschäftigt oder ausgebildet werden, wenn eine ärztliche Erstuntersuchung nachgewiesen ist. Die Bescheinigung darf zu Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung nicht älter als 14 Monate sein.