Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung haben Azubi und Arbeitgeber das Ziel der Ausbildung erreicht. Weitere Verpflichtungen haben Sie als Arbeitgeber nicht. Denn kein Gesetz schreibt Ihnen zunächst grundsätzlich vor, den ausgebildeten Berufsanfänger als Mitarbeiter zu übernehmen (Ausnahme: Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung). In vielen Fällen werden Sie es dennoch tun. Denn der Druck wird zunehmen, die Übernahmequote zu erhöhen - ein Fachkräftemangel steht nämlich unweigerlich bevor. In der Regel ist es auch das Ziel Ihres Auszubildenden, nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.