• Sachbezugswerte 2025 für Arbeitnehmer, Jugendliche und Auszubildende
    Der Bundesrat hat am 21. November 2024 der "Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" für das Jahr 2025 zugestimmt. Damit stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 fest.
  • Schlichtung in der Ausbildung
    Die IHK Karlsruhe hat zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden einen Schlichtungsausschuss errichtet.
  • Schwangerschaft
    Für junge Frauen, die noch in der Ausbildung sind, ist eine unerwartete Schwangerschaft erst einmal ein großes Problem. Denn neben all den anderen ungeklärten Fragen müssen sie sich auch um ihre Ausbildung und die damit verbundenen finanziellen Aspekte kümmern. Wird eine Auszubildende schwanger, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, was er nun alles beachten muss bzw. welche Rechte und Pflichten nun bestehen. Rechtliche Grundlagen sind das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) und das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG).
  • Sonderurlaub
    In Deutschland ist der Arbeitgeber laut § 616 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine „verhältnismäßig“ nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird.
  • Studienabbruch
    Der Anteil der Studienabbrecher in einem Jahrgang liegt nach einer Studie des Hochschul-Informations-Systems bei über 20 Prozent. Wer sein Studium abbricht, steht also nicht alleine damit da. Wie der Weg der Ehemaligen weiter verläuft, ist leider noch wenig erforscht. Aus dem Grund, weil jeder Weg sehr individuell verläuft.
  • Studieren ohne Abitur
    Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur - nämlich qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben. So steht Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen. Damit sind - seit dem Wintersemester 2010/11 - Meister und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.