So wie jeder Mensch einen Namen trägt, können auch Waren und Dienstleistungen eine Bezeichnung erhalten, die der Individualisierung dient: die Marke. Sie findet ihre rechtlichen Grundlagen im Markengesetz.
Eine geringfügige Beschäftigung (auch 'Minijob') ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung), jeweils im Vergleich zu einem Normalarbeitsverhältnis. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten teilweise andere Regeln als für Normalarbeitsverhältnisse. Das folgende Merkblatt gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zu 'Minijobs'.