• Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Berufsgenossenschaft
  • Beschäftigung von Ausländern
    Neben den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind für die Beschäftigung von ausländischen Nicht-EU-Arbeitnehmern auch das Sozialgesetzbuch (SGB) III (Arbeitsförderung) sowie diverse Durchführungsverordnungen zu beachten.
  • Beschäftigung von Minderjährigen
    Arbeitgeber, die junge Menschen unter 18 Jahren ausbilden oder beschäftigen, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten.
  • Beschäftigung von Schwerbehinderten