Inklusion: Integration in den Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderung müssen mit ihren individuellen Leistungen und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu sind inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Eine inklusive Gesellschaft hilft nicht nur den Betroffenen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist aufgrund der demografischen Entwicklung die Fachkräftesicherung zu einer beschäftigungspolitischen Herausforderung geworden.

DUOday am 22. Mai 2025 in Hamburg - Unternehmen öffnen Türen für mehr Inklusion im Arbeitsleben

Am 22. Mai 2025 heißt es in ganz Hamburg wieder: Bildet Duos! Der internationale DUOday bietet bietet Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, einen Tag lang einen Einblick auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten und verschiedene Berufe kennenzulernen.
Hierfür bilden Menschen mit Beeinträchtigung und Mitarbeitern aus den Unternehmen ein Duo und verbringen gemeinsam einen Arbeitstag, lernen einander kennen und entdecken berufliche Möglichkeiten. Gleichzeitig ist es für potentielle Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter eine Gelegenheit, die Kompetenzen und das Potential von Menschen mit einer Beeinträchtigung zu entdecken
Im besten Falle führt diese Begegnung vielleicht zu einem Praktikum, einer Ausbildung oder Beschäftigung. Der Tag verpflichtet jedoch nicht zu einer weiteren Zusammenarbeit. Dennoch ist auch das “Beschnuppern” bereits eine wertvolle Erfahrung, denn Inklusion beginnt mit der Begegnung von Menschen.
Sie wollen als Unternehmen neue potentielle Arbeitnehmer kennenlernen?
Dann nehmen Sie am DUOday teil und melden sich per Mail unter DUODay@lag-wfbm-hamburg.de bei der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen.

Der DUOday wird in Hamburg unter der Schirmherrschaft der Senatskoordination für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch alsterarbeit gGmbH, ARINET GmbH, Bergedorfer Impuls gGmbH, Das Rauhe Haus, Elbe-Werkstätten GmbH, Hamburger Arbeitsassistenz gGmbH organisiert.

Unterstützt wird der DUOday in Hamburg von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Hamburg, Arbeit & Leben Hamburg sowie der EAA-BIHA Hamburg.
Gewinnen Sie einen ersten Eindruck des DUODays:
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Änderungen für Unternehmen ab 2025

Barrierefreiheit, die für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird nun auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Durch das Gesetz werden teilweise erhebliche Änderungen erforderlich, insbesondere auch an Internetseiten. Unternehmen sollten daher bereits jetzt mit der Vorbereitung anfangen. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel “Änderungen ab 2025 -was Unternehmer wissen müssen” .

Rückblick: “Experience Journey” 2024 – Erfolgsbeispiele betrieblicher Inklusion

Unternehmen können von einer vielfältigen und inklusiven Belegschaft profitieren. Denn Inklusion ist ein Gewinn und zahlt auf die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen ein. Im Frühjahr 2024 hat unsere Handelskammer gemeinsam mit der Sozialbehörde, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten sowie der Behörde für Wirtschaft und Innovation interessierte Unternehmen auf eine “Experience Journey” eingeladen.
An insgesamt sechs Terminen bestand die Möglichkeit, Hamburger Unternehmen zu besuchen, die bereits erfolgreich Menschen mit Behinderungen im Rahmen des “Budgets für Arbeit“ beschäftigen. Ein erneuter Dank gebührt den Hamburger Betrieben, die für die Experience Journey freundlicherweise ihre Türen geöffnet und die Unternehmensbesuche mit ihrem fundierten Know-how unterstützt haben: Diäko GmbH, Fairmont Hotel Vier Jahreszeiten, J.J. Darboven GmbH & Co. KG, Lufthansa Technik Logistik Services GmbH, Meininger Hotel HH-City sowie Philips Medical Systems DMC GmbH.
Dabei konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand von konkreten Erfolgsbeispielen erleben, welche Chancen in einem solchen Arbeitsverhältnis liegen und welche Herausforderungen es miteinander zu meistern gilt. Es fand ein direkter Austausch mit Unternehmensverantwortlichen statt, aber auch mit den dort beschäftigten Menschen mit Behinderung und natürlich gab es die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
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Inklusion? Ist in Arbeit.
Zu Gast bei der Philips Medical Systems DMC GmbH: Wie Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt gelingen kann.
Hintergrundbericht: Lesen Sie auf HW Online mehr zum Erfolgsfaktor Vielfalt:
Wie funktionieren eigentlich inklusive Arbeitsverhältnisse? Und welche Chancen bieten sie? Um darüber mehr zu erfahren, gingen Hamburger Betriebe auf eine „Experience Journey“ und besuchten Unternehmen, die erfolgreich Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Inspirationen von der Abschlussveranstaltung der “Experience Journey”

Die Abschlussveranstaltung der “Experience Journey” fand am Dienstag, den 28. Mai 2024, dem Deutschen Diversity-Tag, in unserer Handelskammer Hamburg statt. Bei einem bunten Programm aus Impulsvorträgen, Interviews, Podiumsdiskussionen und Table Talks samt anschließender Gelegenheit zum Netzwerken konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fundierte Hintergrundinformationen erhalten sowie Einblicke in den Arbeitsalltag mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gewinnen.
Jetzt auf der Seite der Sozialbehörde mehr zur Abschlussveranstaltung sowie zur Rückschau auf die Kampagne „Inklusion? Ist in Arbeit.“ erfahren.
Tipp: Durch das sogenannte Budget für Arbeit (BfA) können Sie Personen, die zurzeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen arbeiten, eine für sie wirtschaftlich tragfähige Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Ihrem Unternehmen eröffnen. Konkret heißt das unter anderem, dass Unternehmen, die eine Person im Budget für Arbeit beschäftigen, einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent erhalten. Zudem erfolgen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für die Beschäftigten mit Behinderung und die Unternehmen – auch die Erprobung im Rahmen eines Praktikums ist möglich.
Weitere Informationen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung und dem Budget für Arbeit (BfA) finden Sie auf folgender Website der Stadt Hamburg.

“Inklusion gelingt” - Plattform für Unternehmen

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) haben als Initiative der Wirtschaft gemeinsam eine Internetplattform entwickelt, die kleinen und mittleren Unternehmen Informationen zum Themenfeld Inklusion zur Verfügung stellt.
Die Plattform richtet sich an Betriebe, die bisher noch keine Menschen mit Behinderung ausgebildet oder beschäftigt haben. Neben umfassenden Informationen für Unternehmen zu Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap, werden Fördermöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Kontaktadressen von Dienstleistern aufgezeigt. Zudem werden unternehmerische Praxisbeispiele vorgestellt, bei denen die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag erfolgreich war. So erhalten Unternehmen beispielsweise Antworten auf die folgenden Fragestellungen:
  • "Behinderung“ – Was bedeutet das?
  • Wie kann ich erste Erfahrungen sammeln?
  • Welche Möglichkeiten der Ausbildung und Beschäftigung gibt es?
  • Wie kann ich Mitarbeiter mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen weiterbeschäftigen?
  • Wer hilft mir und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Was muss ich rechtlich beachten?
Das Onlineangebot ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Hier geht's zur Internetplattform “Inklusion gelingt".

Inklusion in der Ausbildung

Möglichkeiten der finanziellen Förderung

Betriebe, die einen Ausbildungsplatz für junge Menschen mit einer Behinderung zur Verfügung stellen, haben die Möglichkeit gegebenenfalls Förderungen zu erhalten:
Eine ausführliche Übersicht finden Sie als Download auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.

Zuständige Stellen

Ihre Ansprechpartner sind die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Diese klären die Zuständigkeiten. Auf der Website von REHADAT-Talentplus (Portal zu Arbeitsleben und Behinderung) finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Fachstellen, Beratungsstellen sowie Fachkräfte, die Sie bei allen Fragestellungen unterstützen.
Wenn es darum geht einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht auszustatten, sind das Integrationsamt Hamburg und der Integrationsfachdienst Hamburg Ihre richtigen Ansprechpartner.

Publikation “Inklusion im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf”

Der Übergang in Ausbildung und Beruf gelingt nicht allen Jugendlichen gleichermaßen gut. Am Ausbildungsmarkt setzen sich Selektions- und Ausgrenzungsprozesse fort. Wie es gelingt, allen jungen Menschen berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und die Teilhabe an regulärer Ausbildung und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, ist Thema der Beiträge in diesem Sammelband. Einerseits werden Reformvorschläge aus wissenschaftlichen Analysen abgeleitet und andererseits Beispiele guter Praxis mit inklusiven Elementen gezeigt, die als Umsetzungshilfe dienen, wenn Institutionen sich inklusiver ausrichten möchten. Es wird deutlich, dass eine differenzierte individuelle Förderung die Basis für eine gelingende Inklusion in der beruflichen Bildung darstellt.
Zum kostenfreien Download der Publikation “Inklusion im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Handbuch "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende: Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis"

Die Publikation "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende - Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) richtet sich an all jene, die mit der dualen Berufsausbildung behinderter Menschen betraut sind einschließlich Ausbildende und Auszubildende. Ein inhaltlicher Schwerpunkt sind psychische Beeinträchtigungen, da diese in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und für alle an der Ausbildung Beteiligten besondere Herausforderungen darstellen.
So erfahren Ausbildende beispielsweise konkret, wie sie beeinträchtigungsbedingtes Stressverhalten Auszubildender vermeiden und mit diesem umgehen können. Mitglieder von Prüfungsausschüssen erhalten Vorschläge, wie sie unter Beibehaltung des fachlichen Niveaus mit textoptimierten Prüfungsaufgaben, Zeitverlängerung oder geeigneten technischen Hilfsmitteln ihrem Auftrag zum Nachteilsausgleich entsprechen können.
Das BIBB verbindet mit der Veröffentlichung das Ziel, die duale Berufsausbildung behinderter Menschen und deren Integration in Arbeit und Beschäftigung zu fördern.
Zum kostenfreien Download der Publikation “Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende: Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich behinderter Menschen bei Abschlussprüfungen vor unserer Handelskammer finden Sie in unserem Artikel “Nachteilsausgleich bei Prüfungen der beruflichen Bildung”.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Als schwerbehindert gelten alle Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent. Ihnen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Die Beschäftigung von Schwerbehinderten wirft daher für einen Arbeitgeber viele Fragen auf.
Erfahren Sie in unserem Artikel “Beschäftigung schwerbehinderter Menschen”, welche Besonderheiten es zu beachten gilt und welche Stellen für eine Beratung kontaktiert werden können. Wir beantworten im verlinkten Artikel die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Weitere Informationen in der Stadt

Im Folgenden verlinken wir Ihnen weitere Stellen in Hamburg, die Sie bei Beratungsbedarf kontaktieren können.